Rechtliches
AGB
Ergänzende Bestimmungen für Workshops und Foto-/Videoproduktion
Die vorstehenden Nutzungsbedingungen gelten allgemein für den Zugriff auf diese Website. Für konkrete Aufträge in den Bereichen Workshops/Trainings und Foto-/Videoproduktion gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Auftragserteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung eine Anzahlung sowie bei umfangreicheren Aufträgen Teilrechnungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB sowie ein Pauschalbetrag von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB, unbeschadet des Ersatzes darüber hinausgehender zweckentsprechender Mahn- und Inkassospesen. Bei Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern, kann der Auftragnehmer offene, noch nicht fällige Forderungen sofort fällig stellen und ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten. Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Auftraggebers sowie ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers wurde gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpersonen und Freigaben zur Verfügung. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen zur Anpassung vereinbarter Termine.
Urheberrecht und Nutzungsrechte an gelieferten Werken
Alle im Rahmen eines Auftrags entstehenden Fotografien, Videos und Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung im Umfang des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Im Zweifel gilt die Nutzungsbewilligung nur für den dort ausdrücklich genannten Zweck und das dort genannte Medium und nicht für Werbezwecke. Das Recht des Auftraggebers, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen (§ 42 UrhG), bleibt unberührt.
Eine Vervielfältigung oder Verbreitung in Onlinedatenbanken, elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, die über den internen Gebrauch des Auftraggebers hinausgeht, sowie jede Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung zum Training von KI-Modellen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Bei jeder Nutzung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine gut lesbare Herstellerbezeichnung unmittelbar beim Bild anzubringen ("Foto: © Wolfgang Lehner, Ort, Jahr"), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Referenz- und Portfolionutzung
Der Auftragnehmer darf im Rahmen eines Auftrags entstandene Werke zu eigenen Marketing- und Portfoliozwecken (Website, Social Media, Bewerbungsunterlagen) nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich vor Auftragsbeginn widerspricht oder berechtigte Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.
Datenschutz und Bildrechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder gefilmter Personen (insbesondere eigener Mitarbeitender), einschließlich der Zustimmung zur Nutzung im Sinne des Rechts am eigenen Bild (§ 78 UrhG), vorliegen, auch für die in "Referenz- und Portfolionutzung" beschriebene Verwendung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Schad- und Klagloshaltung
Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn dieser aufgrund von Rechtsverstößen des Auftraggebers (etwa fehlender Einwilligungen Dritter) von Dritten in Anspruch genommen wird.
Gewährleistung und Mängelrüge
Für Unternehmer gilt die kaufmännische Rügeobliegenheit nach § 377 UGB. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Ablieferung bzw. nach Entdeckung bei verdeckten Mängeln, schriftlich zu rügen und ausreichend zu begründen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Das Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber zu beweisen. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Verbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt; erst nach einem zweiten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch kann der Auftraggeber Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
Eigentumsvorbehalt
Rohdaten, Dateien und Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Das Eigentum an nicht ausgewählten Rohaufnahmen verbleibt unabhängig davon grundsätzlich beim Auftragnehmer; übergeben wird die zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegte Auswahl bearbeiteter Aufnahmen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene interne Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.
Haftung: ergänzende Bestimmungen
Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer unabhängig vom Verschuldensgrad. Für Sachschäden haftet er bei grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den Auftragswert; für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter nur bei Vorsatz. Den Beweis eines Verschuldens des Auftragnehmers hat der Auftraggeber zu erbringen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 10 Jahren ab Übergabe, gerichtlich geltend zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Umstände außerhalb seiner Sphäre, etwa Wetterlage bei Außenaufnahmen, Ausfall von Modellen oder Reisebehinderungen.
Besonderer Teil: Workshops und Trainings
Leistungsumfang
Inhalt, Format (Inhouse, Online, Hybrid, Einzeltraining) und Dauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Buchung und Teilnehmerzahl
Termine gelten als fixiert mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer. Eine im Angebot genannte Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl ist für die Durchführung maßgeblich.
Absage oder Umbuchung durch den Auftraggeber
Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornokosten, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 7 bis 13 Tage vor Termin: 50 %
- weniger als 7 Tage vor Termin: 100 %
Der Auftraggeber kann jederzeit kostenfrei Ersatzteilnehmende benennen.
Absage durch den Auftragnehmer
Muss der Auftragnehmer einen Termin aus Krankheit oder höherer Gewalt absagen, bietet er einen Ersatztermin an oder erstattet bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.
Unterlagen und Materialien
Schulungsunterlagen, Vorlagen und Präsentationsmaterialien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Teilnehmende erhalten ein einfaches Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
Von Teilnehmenden erstellte Inhalte
Fotos und Videos, die Teilnehmende während des Workshops mit eigenen Geräten produzieren, verbleiben im Eigentum der Teilnehmenden bzw. des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erwirbt daran keine Nutzungsrechte, sofern nicht gesondert für Referenzzwecke vereinbart.
Vertraulichkeit unternehmensinterner Inhalte
Im Workshop gezeigte interne Unterlagen, Bilder oder Informationen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben (siehe auch "Vertraulichkeit" weiter oben).
Eigenverantwortung der Teilnehmenden
Die Nutzung eigener Geräte im Workshop erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Geräten.
Besonderer Teil: Foto- und Videoproduktion
Leistungsumfang
Umfang der Produktion (Dauer, Anzahl bearbeiteter Bilder bzw. Videolänge, Locations) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Durchführung des Auftrags
Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Vorgaben macht, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung frei, insbesondere bei Bildauffassung, Aufnahmeort und eingesetzten technischen Mitteln. Der Auftragnehmer kann den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte (z. B. Labore, Assistenz) ausführen lassen.
Termine und Verschiebung
Bei Outdoor-Produktionen kann der Termin aus Wetter- oder Lichtgründen im Einvernehmen kostenfrei verschoben werden. Für Absagen durch den Auftraggeber gelten die Stornofristen des Besonderen Teils "Workshops und Trainings" sinngemäß. Kommt der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht nach oder verhindert er die Leistungserbringung (z. B. fehlende Ansprechpersonen, gesperrter Zugang), steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar zuzüglich tatsächlich angefallener Nebenkosten zu.
Reise- und Nebenkosten
Anfahrt, Ausrüstungstransport und gegebenenfalls Übernachtung werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht Teil des vereinbarten Pauschalpreises sind.
Bildbearbeitung und Korrekturen
Die Anzahl inkludierter Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
Umfang der Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden räumlich, zeitlich und medial im Angebot definiert; im Übrigen gilt "Urheberrecht und Nutzungsrechte an gelieferten Werken" weiter oben. Eine Ausweitung der Nutzung (z. B. bezahlte Werbeschaltung, Weitergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Lieferung und Archivierung
Lieferformat und -frist ergeben sich aus dem Angebot. Rohdaten werden für 12 Monate nach Ablieferung archiviert, danach besteht keine Aufbewahrungspflicht.
Bildrechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen (insbesondere eigene Mitarbeitende) wirksam in die Aufnahme und die vereinbarte Nutzung eingewilligt haben. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Fehlen solcher Einwilligungen.
Referenznutzung
Es gilt die "Referenz- und Portfolionutzung" weiter oben.